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Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeitgebende sind verantwortlich für den Schutz ihrer Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hier finden Betriebe Informationen, wie sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern können. Prävention ist auch in Lehrbetrieben gefragt.

Verhinderung sexueller Belästigung durch den Betrieb

Arbeitgebende sind rechtlich verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Das Gesetz (Gleichstellungsgesetz, Arbeitsgesetz) verlangt von den Betrieben präventive Massnahmen zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Zu den Präventionsmassnahmen gehört ein Grundsatzdokument, das folgende Elemente beinhaltet:

  • Definition von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung, wonach sexuelle Belästigung in diesem Betrieb nicht geduldet wird
  • Unterstützungsangebote für belästigte Personen (interne oder externe Anlaufstellen)
  •  Auflistung der Sanktionen gegenüber belästigenden Personen
Die Betriebe müssen ihre Mitarbeitenden über die Präventionsmassnahmen zur sexuellen Belästigung informieren.
 
Kommt es trotz Prävention zu einem Fall von sexueller Belästigung, ist das Unternehmen verpflichtet, zu intervenieren.
  • Sexuelle Belästigung nach Gleichstellungsgesetz

Ein Präventionskit für KMU

Kampagne zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Foto: equality.ch)

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz nach wie vor eine Realität. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) stellt ein kostenloses, schlüsselfertiges Kit für Unternehmen zur Verhinderung sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Das Präventionskit finden Sie unter den Dienstleistungen der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern:

Informationen zu sexueller Belästigung für Arbeitgebende

Beim Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern (EBG) finden Sie folgende Informationen: 

Prävention von sexueller Belästigung in Lehrbetrieben

Jugendliche Arbeitnehmende und Lernende sind in einem Abhängigkeitsverhältnis und bedürfen eines besonderen Schutzes. Arbeitgebende haben gegenüber Jugendlichen eine spezielle Fürsorgepflicht.

Lehrbetriebe erhalten weiterführende Informationen, inkl. Musterreglement gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie Beratung und Unterstützung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern.

Sexuelle Belästigung in der Berufslehre

Jugendliche Arbeitnehmende und Lernende finden hier weitere Informationen: 

«Schtop. sofort!» Informationen für Lernende

 

 

 

 

 

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