Erlasse, die vor dem Inkrafttreten nicht ordentlich in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung (BAG) publiziert werden können, werden ausserordentlich veröffentlicht.
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Beschlussdatum | Titel | Inkrafttreten | BSG-Nr. | BAG-Ausgabe |
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Rechtliche Grundlagen
Publikationsgesetz vom 18. Januar 1993 (PuG, BSG 103.1), Artikel 7 und 8