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Durchführung von Vernehmlassungen

Wann wird eine Vernehmlassung durchgeführt? Wer wird angehört? Und in welchen Sprachen stehen die Unterlagen bereit?

Durchführung

Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu:

  • Verfassungsänderungen
  • Gesetzen
  • Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates
  • Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben
  • dort, wo das kantonale Recht dies verlangt

Jede Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens wird auf der Website der Staatskanzlei veröffentlicht:

  • Vernehmlassungen des Kantons Bern

Anhörung

Im Vernehmlassungsverfahren werden interessierte Kreise angehört, zum Beispiel:

  • kantonale Behörden
  • Gemeinden
  • Landeskirchen
  • politische Parteien
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.

Die Unterlagen für die Vernehmlassung stehen in deutscher und französischer Sprache bereit.

Adressatenliste

Die Staatskanzlei führt eine Liste der Adressatinnen und Adressaten, welche in jedem Vernehmlassungsverfahren anzuhören sind:

Rechtliche Grundlage

 Verordnung vom 21. Dezember 2022 über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV; BSG 152.025)

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