Wann wird eine Vernehmlassung durchgeführt? Wer wird angehört? Und in welchen Sprachen stehen die Unterlagen bereit?
Durchführung
Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu:
- Verfassungsänderungen
- Gesetzen
- Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates
- Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben
- dort, wo das kantonale Recht dies verlangt
Jede Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens wird auf der Website der Staatskanzlei veröffentlicht:
Anhörung
Im Vernehmlassungsverfahren werden interessierte Kreise angehört, zum Beispiel:
- kantonale Behörden
- Gemeinden
- Landeskirchen
- politische Parteien
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.
Die Unterlagen für die Vernehmlassung stehen in deutscher und französischer Sprache bereit.
Adressatenliste
Die Staatskanzlei führt eine Liste der Adressatinnen und Adressaten, welche in jedem Vernehmlassungsverfahren anzuhören sind:
Rechtliche Grundlage
Verordnung vom 21. Dezember 2022 über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV; BSG 152.025)