Wann wird eine Vernehmlassung durchgeführt? Wer wird angehört? Und in welchen Sprachen stehen die Unterlagen bereit?
Durchführung
Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu:
- Verfassungsänderungen
- Gesetzen
- Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates
- Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben
- dort, wo das kantonale Recht dies verlangt
Alle Vernehmlassungsverfahren werden im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht:
Anhörung
Im Vernehmlassungsverfahren werden interessierte Kreise angehört, zum Beispiel:
- kantonale Behörden
- Gemeinden
- Landeskirchen
- politische Parteien
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.
Die Unterlagen für die Vernehmlassung stehen in deutscher und französischer Sprache bereit. Die Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens wird im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht:
Adressatenliste
Die Staatskanzlei führt eine Liste der Adressaten, welche in jedem Vernehmlassungsverfahren anzuhören sind:
Rechtliche Grundlage
Verordnung vom 26. Juni 1996 über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV)