Die Verfassung verlangt die Gleichstellung von Frau und Mann. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts.
Was will das Gleichstellungsgesetz?
Die Bundesverfassung und die Bernische Kantonsverfassung verlangen die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann. Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt.
- Gleichstellungsgesetz (GlG)
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann - Schweizerische Bundesverfassung (Art. 8)
- Verfassung des Kantons Bern (Art. 10)
Wann gilt das Gleichstellungsgesetz?
Das Gleichstellungsgesetz gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Es gilt für die gesamte Dauer der Arbeitsbeziehung, von der Anstellung bis zur Kündigung, beim Lohn oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Was regelt das Gleichstellungsgesetz?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden.
Das Gleichstellungsgesetz erleichtert die Durchsetzung der Rechte bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Es verpflichtet zudem Betriebe, Lohngleichheitsanalysen vorzunehmen und ihre Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.