Arbeitgebende sind verantwortlich für den Schutz ihrer Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitnehmende können sich rechtlich gegen sexuelle Belästigung wehren.
- Sexuelle Belästigung nach GleichstellungsgesetzWas gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Das erfahren Sie hier.
- Prävention von sexueller Belästigung am ArbeitsplatzVerhinderung sexueller Belästigung durch den Betrieb, Informationen für Arbeitgebende, Prävention in Lehrbetrieben
- Vorgehen bei sexueller Belästigung am ArbeitsplatzBeratung und Informationen für betroffene Arbeitnehmende, Beratung für betroffene Lernende
- Prävention von sexueller Belästigung an BerufsfachschulenPersönliche Grenzen thematisieren und respektieren, Präventionsinstrumente für Schulleitungen
- Null-Toleranz beim Kanton Bern als ArbeitgeberPräventionskonzept und Hilfe für betroffene Kantonsangestellte
- Informationen zu sexueller Belästigung am ArbeitsplatzAuskunft, Beratung und Weiterbildungen für Arbeitgebende