Will ein Unternehmen im Kanton Bern einen Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen erhalten, muss es die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten. Der Kanton Bern verlangt von den Unternehmen eine Selbstdeklaration und in bestimmten Fällen auch einen Nachweis der Lohngleichheit. Zudem führt er Kontrollen zur Lohngleichheit durch.
Selbstdeklaration und Nachweis der Lohngleichheit
Unternehmen, die im Kanton Bern ein Angebot im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesen unterbreiten wollen, müssen auf dem Selbstdeklarationsformular für Anbietende bestätigen, dass sie die Bestimmungen zur Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zudem den Nachweis der Lohngleichheit erbringen und folgende Unterlagen liefern:
- die Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. Gleichstellungsgesetz (GlG) und
- den Bericht der unabhängigen Stelle, wenn gemäss Art. 13d GlG die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erforderlich ist
Das Selbstdeklarationsformular und die Nachweise sind zusammen mit der Offerte bei der Behörde einzureichen, welche den öffentlichen Auftrag erteilt.
Mehr Informationen zur Selbstdeklaration und den Nachweisen, die von Anbietenden verlangt werden, erhalten Sie auf der Webseite der Finanzdirektion des Kantons Bern FIN:
Lohngleichheitskontrollen
Der Kanton Bern führt Lohngleichheitskontrollen bei Unternehmen durch, die einen Zuschlag im öffentlichen Beschaffungswesen erhalten haben. Die Kontrollen beziehen sich vorerst auf Aufträge der Kantonsverwaltung. Kontrolliert werden die Betriebe von der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern.
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern führt die Lohngleichheitskontrollen jährlich durch. Sie wählt die zu kontrollierenden Anbietenden nach dem Zufallsprinzip aus den veröffentlichten Zuschlägen des Kantons Bern.
Falls ein kontrollierter Betrieb die Lohngleichheitskontrolle nicht besteht, entscheidet die Behörde, die den öffentlichen Auftrag erteilt hat, über allfällige Massnahmen und Sanktionen.
Richtlinie zu den Lohngleichheitskontrollen
Die Lohngleichheitskontrollen erfolgen nach einem standardisierten und transparenten Verfahren.
Lohngleichheitskontrollen mit Standard-Analyse-Tool Logib
Die Lohngleichheitskontrollen werden mit dem Standard-Analyse-Tool Logib vorgenommen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt Logib kostenlos zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen - Kanton Bern (BSG 731.2-1)
- Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen - Kanton Bern (BSG 731.2)
- Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen - Kanton Bern (BSG 731.21)