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Bescheinigung von kantonalen Unterschriftenbogen

Die stimmregisterführenden Stellen der Gemeinden prüfen die Unterschriftenbogen von kantonalen Initiativen, Referenden und Volksvorschlägen. Sie bescheinigen die Stimmberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.

Merkblatt

Folgendes Merkblatt unterstützt die korrekte Bescheinigung von kantonalen Initiativ- oder Referendumsbogen:

Merkblatt Stimmrechtsbescheinigung

 

Hängige Volksbegehren

  • Übersicht zu den hängigen Volksinitiativen, fakultativen Referenden und Volksvorschlägen

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