Die stimmregisterführenden Stellen der Gemeinden prüfen die Unterschriftenbogen von kantonalen Initiativen, Referenden und Volksvorschlägen. Sie bescheinigen die Stimmberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.
Merkblatt
Folgendes Merkblatt unterstützt die korrekte Bescheinigung von kantonalen Initiativ- oder Referendumsbogen:
Merkblatt Stimmrechtsbescheinigung