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Übersicht über das Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.

Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:

  • Keine

Alle Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 3. März 2024 sind rechtskräftig. Diese Unterlagen können vernichtet werden.

 

Stand: 7. Mai 2024

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