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Übersicht über das Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.

Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:

Datum Vorlagen
30. November 2025

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
  • Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

 

8. März 2026

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung)
  • Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
  • Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
  • Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
29. März 2026

Kantonale Gesamterneuerungswahlen

  • Regierungsratswahlen
  • Grossratswahlen
  • Wahl Bernjurassischer Rat

Alle Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 28. September 2025 sind rechtskräftig. Diese Unterlagen können vernichtet werden.

 

Stand: 11. Mai 2026

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