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Übersicht über das Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.

Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:

Datum Vorlagen
22. September 2024

Eidgenössische Vorlagen

  • Biodiversitätsinitiative
  • Reform der beruflichen Vorsorge

Kantonale Vorlagen

  • Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
  • Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura

Die Unterlagen zu den Abstimmungen vom 22. September 2024 müssen aufbewahrt werden. Alle weiteren Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 9. Februar 2025 sind rechtskräftig und die Unterlagen können vernichtet werden.

 

Stand: 25. April 2025

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