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Übersicht über das Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.

Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:

Datum Vorlagen
28. September 2025

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Kantonale Vorlagen
  • Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormiete (Miet-Initiative)
30. November 2025

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
  • Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

 

Alle Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 18. Mai 2025 sind rechtskräftig. Diese Unterlagen können vernichtet werden.

 

Stand: 30. November 2025

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