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Übersicht über das Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.

Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:

Datum Vorlagen
18. Mai 2025

Gesamterneuerungswahlen der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter

Verwaltungskreise Berner Jura, Biel/Bienne, Thun, Obersimmental-Saanen, Interlaken-Oberhasli

Alle Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 9. Februar 2025 sind rechtskräftig. Diese Unterlagen können vernichtet werden.

 

Stand: 20. Mai 2025

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