Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.
Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:
Datum | Vorlagen |
22. September 2024 | Eidgenössische Vorlagen
Kantonale Vorlagen
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Die Unterlagen zu den Abstimmungen vom 22. September 2024 müssen aufbewahrt werden. Alle weiteren Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 9. Februar 2025 sind rechtskräftig und die Unterlagen können vernichtet werden.
Stand: 25. April 2025