Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden über das Aufbewahren von Wahl- und Abstimmungsunterlagen.
Die Unterlagen zu folgenden Wahlen und Abstimmungen sind aufzubewahren:
- Keine
Alle Wahl- und Abstimmungsresultate bis und mit 3. März 2024 sind rechtskräftig. Diese Unterlagen können vernichtet werden.
Stand: 7. Mai 2024