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Transparenz Kampagnenfinanzierung

Die Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen muss ab bestimmten Schwellenwerten offengelegt werden. Ein erstes Mal werden diese Bestimmungen bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen 2026 angewendet.

Offenlegungspflicht

Neu müssen das Total der Einnahmen einer Kampagne sowie Zuwendungen ab 9000 Franken (bei Ständeratswahlen ab 15 000 Franken) offengelegt werden, sofern die Ausgaben einer Kampagne folgende Schwellenwerte überschreiten:

 

Regierungsrats- und Grossratswahlen

Kantonale Abstimmungen

Ständeratswahlen  
Ausgaben 30 000 Franken 50 000 Franken 
  • Merkblatt: Informationen Transparenz Kampagnenfinanzierung

Nächste Meldefristen

  Meldefrist Budget Meldefrist Schlussrechnung
Kantonale Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 bis spät. 12. Februar 2026 bis spät. 28. Mai 2026
Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 bis spät. 30. April 2026 bis spät. 13. August 2026

Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern

Fachbereich für politische Rechte

Kontakt per E-Mail

Tel. +41 31 633 51 00

 

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