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Transparenz Kampagnenfinanzierung

Die Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen muss ab bestimmten Schwellenwerten offengelegt werden.

Offenlegungspflicht

Das Total der Einnahmen einer Kampagne sowie Zuwendungen ab 9000 Franken (bei Ständeratswahlen ab 15 000 Franken) müssen offengelegt werden, sofern die Ausgaben einer Kampagne folgende Schwellenwerte überschreiten:

 

Regierungsrats- und Grossratswahlen

Kantonale Abstimmungen

Ständeratswahlen  
Ausgaben 30 000 Franken 50 000 Franken 
  • Merkblatt: Informationen Transparenz Kampagnenfinanzierung

Nächste Meldefristen

  Meldefrist Budget Meldefrist Schlussrechnung
Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 bis spät. 30. April 2026 bis spät. 13. August 2026
Kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2026 bis spät. 13. August 2026 bis spät. 26. November 2026
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