Die Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen muss ab bestimmten Schwellenwerten offengelegt werden. Ein erstes Mal werden diese Bestimmungen bei den Grossrats- und Regierungsratswahlen 2026 angewendet.
Offenlegungspflicht
Neu müssen das Total der Einnahmen einer Kampagne sowie Zuwendungen ab 9000 Franken (bei Ständeratswahlen ab 15 000 Franken) offengelegt werden, sofern die Ausgaben einer Kampagne folgende Schwellenwerte überschreiten:
Regierungsrats- und Grossratswahlen Kantonale Abstimmungen |
Ständeratswahlen | |
| Ausgaben | 30 000 Franken | 50 000 Franken |
Nächste Meldefristen
| Meldefrist Budget | Meldefrist Schlussrechnung | |
| Kantonale Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 | bis spät. 12. Februar 2026 | bis spät. 28. Mai 2026 |
| Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 | bis spät. 30. April 2026 | bis spät. 13. August 2026 |
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Staatskanzlei des Kantons Bern
Fachbereich für politische Rechte
Tel. +41 31 633 51 00