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Hintergrundwissen zu den Wahlen

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Wahlen des Grossen Rates, des Bernjurassischen Rates und des Regierungsrates vom 29. März 2026. Es werden die allgemeinen Bestimmungen sowie das Wahlverfahren (Proporz- & Majorzsystem sowie die Garantie für den Jurasitz bei den Regierungsratswahlen) erklärt.

Grossratswahlen  

Der Grosse Rat besteht aus 160 Mitgliedern, die für eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.

Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang im Verhältniswahlverfahren (Proporz).

Im Kanton Bern gibt es neun Wahlkreise. Kandidierende treten jeweils nur in einem Wahlkreis an und können nur von Personen, die in diesem Wahlkreis stimmberechtigt sind, gewählt werden.

Die Anzahl der Sitze pro Wahlkreis richtet sich grundsätzlich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Wahlkreises. Die Information, welcher Wahlkreis wie viele Sitze hat, finden Sie im Regierungsratsbeschluss über die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise.

Bei der Zuteilung der Sitze an die einzelnen Wahlkreise gibt es zwei Besonderheiten, um die französischsprachige Minderheit zu schützen:

  • Berner Jura: Unabhängig von seiner Einwohnerzahl sind dem Wahlkreis Berner Jura zwölf Mandate garantiert.
  • Biel-Seeland: Im Wahlkreis Biel-Seeland ist eine angemessene Vertretung der französischsprachigen Minderheit sicherzustellen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sitze innerhalb gemischtsprachiger Listengruppen derselben Partei umverteilt werden.

Wahl in den Bernjurassischen Rat

Der Bernjurassische Rat ist ein regionales Gremium. Er besteht aus 24 Mitgliedern, die ebenfalls für eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden. Die Wahl findet am gleichen Tag wie die Grossratswahlen statt.

Die Verwaltungsregion Berner Jura bildet den einzigen Wahlkreis. Nur Personen, die im Verwaltungskreis Berner Jura stimmberechtigt sind, dürfen an dieser Wahl teilnehmen.

Die Wahl erfolgt im Verhältniswahlverfahren (Proporz). Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei den Grossratswahlen.

Wahl in den Regierungsrat

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern wählen sieben Mitglieder in den Regierungsrat. Dabei bildet der gesamte Kanton einen einzigen Wahlkreis. Die Wahl findet gleichzeitig mit den Grossratswahlen statt.

Die Wahl erfolgt im Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Das bedeutet, die Sitze gehen – unter Vorbehalt des garantierten Sitzes für den Verwaltungskreis Berner Jura – an jene Kandidierenden, die am meisten Stimmen erhalten. 

Der Berner Jura hat Anspruch auf einen festen Sitz im Regierungsrat. Das ist in der Kantonsverfassung so festgelegt. Kandidierende müssen französischsprachig sein, im Kanton Bern das Stimmrecht besitzen und ihren Wohnsitz im Berner Jura haben.

Detailierte Erklärung des Proporzsystems

Allgemein

Die Verteilung der Sitze erfolgt aufgrund der Parteistimmen. Diese setzen sich aus den Stimmen aller Kandidierenden sowie aus den Zusatzstimmen einer Liste zusammen. Zusatzstimmen entstehen, wenn auf dem Wahlzettel Linien leer bleiben. Die zählen als Stimmen für die Liste, deren Name auf dem Wahlzettel steht.

  1. Zuerst werden die einzelnen Stimmen an die Listen (Parteien) verteilt: Die von den Listen erreichten Parteistimmen werden ins Verhältnis zur Gesamtstimmenzahl im Wahlkreis gesetzt, um die Anzahl Sitze pro Liste zu bestimmen.
  2. Anschliessend erfolgt eine Sitzzuteilung an die Kandidierenden: Erst wenn die Anzahl Mandate für eine Liste feststeht, werden die Sitze den Kandidierenden dieser Liste zugeteilt. Gewählt sind diejenigen Kandidierenden, die innerhalb ihrer Liste die meisten Stimmen erhalten haben.

Berechnungsverfahren

Das Sitzzuteilungsverfahren, das im Kanton Bern verwendet wird, nennt sich Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Es funktioniert wie folgt:

  1. Bestimmung der Verteilungszahl: Die Verteilungszahl ist die Gesamtzahl aller abgegebenen Parteistimmen geteilt durch die um eins erhöhte Zahl der Sitze des Wahlkreises. Das Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl erhöht.
  2. Zuteilung der Sitze: Jede Liste erhält so viele Sitze, wie die Verteilungszahl in ihrer Parteistimmenzahl enthalten ist.
  3. Verteilung der Restsitze: Falls nach Schritt zwei noch Sitze zu verteilen sind, wird die Parteistimmenzahl jeder Liste durch die um eins erhöhte Zahl der bisher erhaltenen Sitze geteilt. Die Liste mit dem grössten Quotienten erhält einen weiteren Sitz. Dieses Verfahren wird wiederholt, bis alle Sitze verteilt sind.

Beispiel ohne Restverteilung

  • 11'000 Parteistimmen            
  • 10 Sitze
  • 11'000 : 11 (=10+1) = 1'000 Stimmen
  • Verteilungszahl = 1'001
Beispiel ohne Restverteilung
Liste Anzahl Parteistimmen Verteilungszahl Anzahl Sitze
A 4'400  : 1'001 = 4 Sitze
B 3'400  : 1'001 = 3 Sitze
C 2'150  : 1'001 = 2 Sitze
D 1'050  : 1'001 = 1 Sitz
Total 11'000  : 1'001 = 10 Sitze

Beispiel mit Restverteilung

  • 11'350 Parteistimmen           
  • 10 Sitze
  • 11'350 : 11 (=10 +1) =  1'031,8 Stimmen
  • Verteilungszahl = 1032
Beispiel mit Restverteilung I - Zuteilung der Sitze
Liste Anzahl Parteistimmen Verteilungszahl Anzahl Sitze Rest
A 4'900  : 1'032 = 4 Sitze  
B 3'400  : 1'032 = 3 Sitze  
C 2'150 : 1'032 = 2 Sitze  
D 900  : 1'032 = 0 Sitze  
Total 11'350 : 1'032 = 9 Sitze Rest 1 Sitz
Beispiel mit Restverteilung II - Berechnung der Restmandate
Liste Anzahl Parteistimmen Anzahl Sitze + 1 Ergebnis Restmandat ja/nein
A 4'900 : (4+1) 5  = 980 Ja, diese Partei erhält das Restmandat.
B 3'400 : (3+1) 4 = 850 nein
C 2'150 : (2+1) 3 = 716 nein
D 900 : (0+1) 1 = 900 nein

Listenverbindungen

Listenverbindungen dienen dazu, die Chancen der beteiligten Parteien zu verbessern, einen (zusätzlichen) Sitz zu erringen.

Zwei oder mehrere verbundene Listen werden bei der Sitzzuteilung an die Parteien zunächst wie eine Einheit behandelt. Erst im zweiten Schritt werden die der Listenverbindung zugeteilten Sitze unter den verbundenen Listen aufgeteilt. 

Beispiel mit Listenverbindungen

  • Partei A: 190 Stimmen
  • Partei B: 140 Stimmen               
  • Partei C: 60 Stimmen

Listen B und C sind miteinander verbunden = 200 Stimmen.

Nehmen wir an, die Partei A erhält 190 Stimmen, die Partei B 140 Stimmen und die Partei C 60 Stimmen. Ohne Listenverbindung würde der Sitz an die Partei A gehen, da sie von allen Parteien die meisten Stimmen hat. Da die Partei B und C jedoch eine Listenverbindung eingegangen sind, werden ihnen 200 Stimmen angerechnet und ihre Listenverbindung erhält einen Sitz. Obschon A 50 Stimmen mehr als B aufweist, geht diese Partei leer aus. Innerhalb der Listenverbindung erhält Partei B den Sitz, da sie mehr Stimmen als Partei C erhalten hat.

Ermittlung der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten

Sobald im Proporzwahlverfahren feststeht, wie viele Sitze den einzelnen Listen zustehen, werden die gewählten Personen wie folgt ermittelt:

  1. Die Gewählten: Von einer Liste, der Sitze zustehen, sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
  2. Die Ersatzleute (Nachrückerinnen und Nachrücker): Die nicht gewählten Kandidierenden der Liste werden zu Ersatzleuten. Ihre Reihenfolge wird ebenfalls durch die Anzahl der erzielten Stimmen auf der Liste bestimmt (von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mit den meisten Stimmen absteigend). Bei Ablehnung der Wahl oder beim Rücktritt einer gewählten Person rückt die erste Ersatzperson der entsprechenden Liste nach.

Beispiel zur Ermittlung der Gewählten

Im Folgenden ein Beispiel um die gewählten Kandidatinnen der einzelnen Listen zu ermitteln.

Die kursiv geschriebenen Personen sind jeweils gewählt.

Ermittlung der Gewählten I - Sitze pro Liste
Partei Anzahl Parteistimmen Verteilungszahl Anzahl Sitze  
A 4'400  : 1'001 = 4 Sitze  
B 3'400  : 1'001 = 3 Sitze  
C 2'150  : 1'001 = 2 Sitze  
D 1'050  : 1'001 = 1 Sitz  
Total 1'100   = 10 Sitze  
Ermittlung der Gewählten II - Gewählte pro Liste
Kandidatinnen / Kandidaten Liste A Liste B Liste C Liste D
1 1'108 900 1'500 22
2 592 427 33 48
3 300 255 55 100
4 177 22 300 285
5 323 428 262 67
6 209 562 - 496
7 191 503 - 32
8 1'122 303 - -
9 78 - - -
10 400 - - -
Total 4'400 3'400 2'150 1'050

Detaillierte Erklärung zum Majorzsystem

Erster Wahlgang, 29. März 2026

Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Dieses wird berechnet, indem die Gesamtzahl aller gültigen Kandidatenstimmen durch die doppelte Anzahl der Sitze, die zu vergeben sind, geteilt wird. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.

Beispiel aus dem Jahr 2022

  • Zahl der gültigen Kandidatenstimmen: 1'087'434
  • Doppelte Anzahl zu vergebende Sitze: 14
  • Absolutes Mehr: 77'674   

Möglicher zweiter Wahlgang, 3. Mai 2026

Falls im ersten Wahlgang nicht alle Sitze besetzt werden können, findet ein zweiter Wahlgang statt. Ob ein zweiter Wahlgang nötig ist, wird unmittelbar nach dem ersten Wahlgang bekannt gegeben.

Die Wahlunterlagen erhalten Sie anschliessend so rasch wie möglich, spätestens zehn Tage vor dem Wahltag.

Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Das heisst, die restlichen Sitze gehen an jene verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten.

Detailierte Erklärung zur Berechnung des Jurasitzes des Regierungsrates

Der Berner Jura hat Anspruch auf einen festen Sitz im Regierungsrat. Das ist in der Kantonsverfassung so festgelegt. Kandidierende müssen französischsprachig sein, im Kanton Bern das Stimmrecht besitzen und ihren Wohnsitz im Berner Jura haben.

Berechnung des Jurasitzes

Für die betreffenden Kandidierenden werden zunächst die Stimmen aus dem ganzen Kanton gezählt. Zusätzlich werden die Stimmen ermittelt, die sie nur im Gebiet des Berner Juras erhalten haben.

Aus beiden Zahlen wird das geometrische Mittel berechnet: Dazu werden die Stimmen aus dem Berner Jura mit den Stimmen aus dem ganzen Kanton multipliziert und anschliessend aus dem Produkt die Wurzel gezogen.

Den Sitz erhält die kandidierende Person mit dem höchsten geometrischen Mittel. Für eine Wahl im ersten Wahlgang muss die betreffende Person zusätzlich das absolute Mehr im Gesamtkanton erreichen.

Beispiel: Berechnung des Jurasitzes bei den Wahlen 2022. Der Sitz ging an Pierre Alain Schnegg.

Berechnungsbeispiel für den Jurasitz 2022
Name Stimmen Berner Jura (A) Stimmen Kanton (B) Produkt (A x B) Geometrisches Mittel
Pierre Alain Schnegg (SVP) 6'425 117'143 752'643'775 27'434
Peter Gasser (SP) 2'689 15'992 43'002'488 6'558
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