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Sonderstatut des Berner Juras und Schutz der französischsprachigen Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne

Wie wird die französischsprachige Minderheit geschützt? Einerseits ist deren Schutz rechtlich verankert. Andererseits befassen sich verschiedene Organe mit der Thematik. 

Über 10 Prozent der Bevölkerung des Kantons Bern sind französischer Muttersprache. Sie leben vorwiegend im Verwaltungskreis Berner Jura, im Verwaltungskreis Biel/Bienne, in der Agglomeration Bern sowie in Thun und Umgebung.

Der Schutz der französischsprachigen Minderheit ist im Gesetz verankert

Die französischsprachige Bevölkerung stellt eine Minderheit dar. Damit sie ihre Identität bewahren kann und sich mit dem vorwiegend deutschsprachig geprägten Kanton verbunden fühlt, muss ihr der Kanton eine besondere Stellung gewähren. Dazu dienen Artikel 4 bis 6 der Kantonsverfassung sowie das Gesetz und die Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne.

  • Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern (KV; BSG 101.1), Artikel 4 bis 6
  • Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (SStG; BSG 102.1)
  • Verordnung vom 2. November 2005 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (SStV; BSG 102.111)

Organe, die sich mit dem Schutz der französischsprachigen Minderheit befassen

  • Deputation

  • Bernjurassischer Rat (BJR) (nur auf Französisch)

  • Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) (nur auf Französisch)

  • Verband Jura bernois.Bienne (nur auf Französisch)

  • Interjurassische Versammlung (IJV)

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