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Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit

Ausgangslage

Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen (Art. 21). Der Kanton Bern verteilt damit jedes Jahr die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Subventionen in der Höhe von insgesamt 300 000 Franken. Mit diesem Betrag werden Projekte unterstützt, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit insbesondere in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton Bern auf der Grundlage des Sonderstatutsgesetzes (Art. 50) jedes Jahr Projekte und Institutionen mit einem Bezug zur Zweisprachigkeit. Er verfügt dafür über ein eigenes Budget, das der Staatskanzlei unterstellt ist.

Gesuch zur Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit

Sind Sie für ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern verantwortlich? Wenn dies der Fall ist, können Sie ein Gesuch auf einen Beitrag stellen. Das Gesuch muss mit dem unten stehenden Gesuchsformular eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung von Gesuchen endet jedes Jahr am 30. September für einen Beitrag für das folgende Jahr. Es wird empfohlen, die betreffende Anlaufstelle bis spätestens am 15. September zu kontaktieren.

  • Gesuchsformular

Begleitung

Ausser in Ausnahmefällen wird die Vorbereitung des Dossiers von einer kantonalen Anlaufstelle begleitet, die je nach Bereich festgelegt wird. Die kantonalen Anlaufstellen sind nachstehend aufgelistet.

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung des Gesuchs und bis spätestens am 15. September mit der betreffenden Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.

Liste der kantonalen Anlaufstellen nach Zuständigkeitsbereich (Bezeichnung und E-Mail-Adresse)

Zuständigkeitsbereiche der kantonalen Direktionen:
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) (info.weu@be.ch)
Finanzdirektion (FIN) (info.fin@be.ch)
Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) (gs.bkd@be.ch)
Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) (info.dij@be.ch)
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) (info.gsi@be.ch)
Sicherheitsdirektion (SID) (info.sid@be.ch)
Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) (info.bvd@be.ch)

Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit der Region Biel /Bienne:
Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) (info.caf@be.ch)

Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit dem Berner Jura:
Bernjurassischer Rat (BJR) (info.cjb@be.ch)

Andere Zuständigkeitsbereiche:
Forum für die Zweisprachigkeit (forum@bilinguisme.ch)

Zeitplan

Zeitplan für die Einreichung eines Gesuches auf Bundes- oder Kantonsbeitrag (Unterstützungsperiode 2026)

Zeitplan für die Einreichung eines Gesuches auf Bundes- oder Kantonsbeitrag
30. September 2025 Frist für die Einreichung eines Gesuches auf Bundes- oder Kantonsbeitrag mit dem obenstehenden Gesuchsformular
Winter 2025 Verfügung über die Gewährung oder Ablehnung des Gesuches auf einen Bundes- oder Kantonsbeitrag
Frühjahr 2026 Auszahlung des gewährten Beitrags
28. Februar 2027 Frist für die Einreichung des Berichts über die Verwendung des gewährten Beitrags

Für im Jahr 2025 unterstützte Projekte müssen die Empfänger von Beiträgen ihre Berichte grundsätzlich bei ihrer kantonalen Anlaufstelle und bis spätestens am 28. Februar 2026 einreichen.

Für im Jahr 2026 unterstützte Projekte müssen die Empfänger von Beiträgen ihre Berichte grundsätzlich bei ihrer kantonalen Anlaufstelle und bis spätestens am 28. Februar 2027 einreichen.

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