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Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit

Ausgangslage

Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen (Art. 21). Der Kanton Bern verteilt damit jedes Jahr die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Subventionen in der Höhe von insgesamt 250'000 Franken. Mit diesem Betrag werden Projekte unterstützt, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit insbesondere in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton Bern auf der Grundlage des Sonderstatutsgesetzes (Art. 50) jedes Jahr Projekte und Institutionen mit einem Bezug zur Zweisprachigkeit. Er verfügt dafür über ein eigenes Budget, das der Staatskanzlei unterstellt ist.

Zeitplan

Zeitplan für die Einreichung eines Gesuches auf Bundes- oder Kantonsbeitrag
30. September 2024 Frist für die Einreichung eines Gesuches auf Bundes- oder Kantonsbeitrag (bei der Staatskanzlei des Kantons Bern unter info.azgr@be.ch und mit dem untenstehenden Gesuchsformular)
Winter 2024 Verfügung über die Gewährung oder Ablehnung des Gesuches auf einen Bundes- oder Kantonsbeitrag
Frühjahr 2025 Auszahlung des gewährten Beitrags
28. Februar 2026 Frist für die Einreichung des Berichts über die Verwendung des gewährten Beitrags

Begleitung

Ausser in Ausnahmefällen wird die Vorbereitung des Dossiers von einer kantonalen Anlaufstelle begleitet, das je nach Bereich festgelegt wird. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung des Gesuches bei der Staatskanzlei mit einer der folgenden Institutionen Kontakt aufzunehmen. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller findet nachstehend die not-wendigen Angaben (Zuständigkeitsbereich und E-Mail-Adresse).

Zuständigkeitsbereiche der kantonalen Direktion:
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) (info.weu@be.ch)
Finanzdirektion (FIN) (info.fin@be.ch)
Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) (gs.bkd@be.ch)
Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) (info.dij@be.ch)
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) (info.gsi@be.ch)
Sicherheitsdirektion (SID) (info.sid@be.ch)
Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) (info.bvd@be.ch)

Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit der Region Biel /Bienne:
Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) (info.caf@be.ch)

Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit dem Berner Jura:
Bernjurassischer Rat (BJR) (info.cjb@be.ch)

Andere Zuständigkeitsbereiche:
Forum für die Zweisprachigkeit (forum@bilinguisme.ch)

Sind Sie für ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern verantwortlich? Wenn dies der Fall ist, können Sie ein Beitragsgesuch stellen. Die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Anlaufstelle gilt nicht als Einreichung des Gesuches. Das Gesuch muss zusammen mit dem untenstehenden Gesuchsformular per E-Mail an die Staatskanzlei des Kantons Bern unter info.azgr@be.ch übermittelt werden. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen ist jedes Jahr der 30. September für einen Beitrag, der sich auf das folgende Jahr bezieht.

Gesuchsformular

 

Für im Jahr 2024 unterstützte Projekte müssen die Empfänger von Beiträgen ihre Berichte grundsätzlich bei ihrer kantonalen Anlaufstelle und bis spätestens am 28. Februar 2025 einreichen.

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