Ausgangslage
Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen (Art. 21). Der Kanton Bern verteilt damit jedes Jahr die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Subventionen in der Höhe von insgesamt 300 000 Franken. Mit diesem Betrag werden Projekte unterstützt, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit insbesondere in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton Bern auf der Grundlage des Sonderstatutsgesetzes (Art. 50) jedes Jahr Projekte und Institutionen mit einem Bezug zur Zweisprachigkeit. Er verfügt dafür über ein eigenes Budget, das der Staatskanzlei unterstellt ist.
Gesuch zur Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit
Sind Sie für ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern verantwortlich? Wenn dies der Fall ist, können Sie ein Gesuch auf einen Beitrag stellen. Das Gesuch muss mit dem unten stehenden Gesuchsformular eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung von Gesuchen endet jedes Jahr am 30. September für einen Beitrag für das folgende Jahr.
Der Link auf das Formular zur Einreichung von Gesuchen für die nächste Unterstützungsperiode (2027) wird im Juni 2026 auf dieser Webseite veröffentlicht.
Begleitung
Ausser in Ausnahmefällen wird die Vorbereitung des Dossiers von einer kantonalen Anlaufstelle begleitet, die je nach Bereich festgelegt wird. Die kantonalen Anlaufstellen sind nachstehend aufgelistet.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung des Gesuchs und bis spätestens am 15. September mit der betreffenden Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.
Liste der kantonalen Anlaufstellen nach Zuständigkeitsbereich (E-Mail-Adresse der Organisation)
Zuständigkeitsbereiche der kantonalen Direktionen:
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) (anja.maurer1@be.ch)
- Finanzdirektion (FIN) (erika.schreier@be.ch)
- Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) (karin.marti@be.ch)
- Amt für Kultur (AK) (melanie.cornuzuercher@be.ch; caroline.nicod@be.ch)
- Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) (juerg.schertenleib@be.ch)
- Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) (ambroise.ecoffey@be.ch)
- Sicherheitsdirektion (SID) (andrea.blaser@be.ch)
- Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) (rigoberto.garcia@be.ch)
Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit der Region Biel /Bienne:
- Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) (aurelie.landry@be.ch; melissa.imhof@be.ch)
Zuständigkeitsbereiche in Verbindung mit dem Berner Jura:
- Bernjurassischer Rat (BJR) (madiana.vanndevoir@be.ch)
Andere Zuständigkeitsbereiche:
- Forum für die Zweisprachigkeit (virginie.borel@bilinguisme.ch)
Zeitplan
Zeitplan für die Einreichung eines Gesuchs um einen Bundes- oder Kantonsbeitrag (Unterstützungsperiode 2027)
| 30. September 2026 | Frist für die Einreichung eines Gesuchs um einen Bundes- oder Kantonsbeitrag via Gesuchsformular |
| Winter 2026 | Verfügung über die Gewährung oder Ablehnung des Gesuchs um einen Bundes- oder Kantonsbeitrag |
| 28. Februar 2027 | Frist für die Einreichung des Berichts über die Verwendung des 2026 gewährten Beitrags |
| Frühjahr 2027 | Auszahlung des gewährten Beitrags |
Berichte über die unterstützten Projekte
Wir bitten Sie, uns gemäss den Bedingungen zur Gewährung des Beitrags den Bericht über die Verwendung der gewährten Unterstützung für die Projekte 2025 (Bilanz und Finanzbelege) via untenstehendes Formular bis spätestens am 28. Februar 2026 zu übermitteln.
Projekte, die in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 unterstützt wurden
- 2025: 28 unterstützte Berner Projekte dank Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit
- 2024: 39 unterstützte Berner Projekte dank Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit
- 2023: 32 unterstützte Berner Projekte dank Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit
- 2022: 34 unterstützte Berner Projekte dank Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit
- 2021: 28 unterstützte Berner Projekte dank Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) (admin.ch)
- Eidg. Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV. SR 441.11)
- Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG, BSG 102.1)