Ausgangslage
Das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Staatskanzlei des Kantons Bern gewähren Finanzhilfen für Projekte, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit insbesondere in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Die aufgrund des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG; SR 441.1 Art. 21 und 23–25) und der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV; SR 441.11, Art. 17 und 26–29) jedes Jahr vom Bund gewährten Finanzhilfen werden durch kantonale Beiträge ergänzt, die aufgrund des Sonderstatutsgesetzes (SStG; BSG 102.1, Art. 50) ausgerichtet werden (Programmvereinbarung 2025–2028).
Kriterien zur Beurteilung von Unterstützungsgesuchen
Um die Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit zu beurteilen und die verfügbaren Mittel aufzuteilen, hat die Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der alle Direktionen sowie die kantonalen Partner RFB, BJR und Forum für die Zweisprachigkeit beteiligt sind.
Aus formeller Sicht müssen die Dossiers fristgerecht und vollständig eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Die Vorbereitung des Dossiers wird, ausser in Ausnahmefällen, von einer kantonalen Anlaufstelle begleitet, die je nach Bereich festgelegt wird. Die kantonalen Anlaufstellen sind nachstehend aufgeführt.
Aus materieller Sicht werden die verfügbaren Mittel nach einer Interessenabwägung auf der Grundlage verschiedener Kriterien aufgeteilt. So müssen die geförderten Projekte einen Bezug zum Kanton haben. Diese Klausel ist zwingend. Der Gesuchsteller muss auf jegliche militanten oder gewinnorientierten Interessen verzichten, und die Zielgruppe muss so breit wie möglich sein, was Nischen-, Privat- oder organisationsinterne Zielgruppen ausschliesst.
Es muss ein nachweislicher Finanzierungsbedarf bestehen, und es müssen identifizierbare, realistische und dem allgemeinen Interesse dienende Ziele dargelegt werden, was insbesondere politische, kommerzielle oder illegale Interessen ausschliesst. Der Beitrag sollte grundsätzlich subsidiär zu den Unterstützungen der Direktionen und anderen möglichen Finanzierungen sein (die transparent dargestellt werden müssen).
Was das Projekt betrifft, so muss es als Projekt identifizierbar sein (einen Anfang und ein Ende haben), d. h. Beiträge an die allgemeinen Betriebskosten der Institutionen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das Projekt muss originell sein und grundsätzlich über eine einfache Übersetzung hinausgehen, die ohne kulturelle Vermittlungsbemühungen, Begegnungen oder zweisprachige Arbeiten erstellt wurde. Es muss ausserdem aktuell und neu sein, da ein Projekt grundsätzlich nicht länger als drei Jahre in der gleichen Form unterstützt werden kann.
Weitere Kriterien können genannt werden, wie z. B. der Finanzierungsanteil der Förderung, gegebenenfalls die Angemessenheit der Aufrechterhaltung einer reduzierten Finanzierung, die geografische Wirkung des Projekts und sein Potenzial für den Austausch zwischen den Sprachregionen, die Komplementarität zu anderen Projekten, die Repräsentativität und die Vielfalt der geförderten Bereiche.
Plattform zur Einreichung eines Unterstützungsgesuchs
Die Unterstützungsgesuche müssen jedes Jahr bis am 30. September eingereicht werden.
Liste der kantonalen Anlaufstellen nach Zuständigkeitsbereich
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) (anja.maurer1@be.ch)
- Finanzdirektion (FIN) (erika.schreier@be.ch)
- Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) (karin.marti@be.ch)
- Amt für Kultur (AK) (melanie.cornuzuercher@be.ch; caroline.nicod@be.ch)
- Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) (elias.duttle@be.ch)
- Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) (ambroise.ecoffey@be.ch)
- Sicherheitsdirektion (SID) (andrea.blaser@be.ch)
- Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) (veronique.laurent@be.ch)
Anlaufstelle für Projekte in Verbindung mit der Region Biel/Bienne
- Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) (aurelie.landry@be.ch)
Anlaufstelle für Projekte in Verbindung mit dem Berner Jura
- Bernjurassischer Rat (BJR) (madiana.vanndevoir@be.ch)
Anlaufstelle für andere Projekte:
- Forum für die Zweisprachigkeit (virginie.borel@bilinguisme.ch)
Termine
| 2026 | |
| Ende Juni | Projektausschreibung |
| 1. Juli bis 30. September | Eingabefrist für Beitragsgesuche |
| November | kantonale Sitzung zur Aufteilung der finanziellen Mittel |
| Dezember | Verfügung über Gewährung oder Ablehnung der Beitragsgesuche |
| 2027 | |
| Ende Februar | Einreichung der Berichte über die Verwendung der gewährten Beiträge |
| April | Auszahlung der gewährten Beiträge |
Berichte über die unterstützten Projekte
Unterstützte Projekte 2021 bis 2026
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) (admin.ch)
- Eidg. Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV. SR 441.11)
- Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG, BSG 102.1)