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Geschlechtergerechte Sprache

Sprachliche Gleichbehandlung fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann. Lebendige und geschlechtergerechte Sprache sind kein Widerspruch. Verschiedene Leitfäden zeigen, wie geschlechtergerechte Kommunikation gelingt. 

Sprachliche Gleichbehandlung in der Verwaltungssprache des Kantons Bern

Die Kommunikation des Kantons richtet sich in Text und Bild gleichwertig an Frauen und Männer. Mitarbeitende der Verwaltung verwenden in allen Textsorten geschlechtergerechte Formulierungen.

Sprache und Bilder prägen unser Denken und Handeln. Die Sprachwissenschaft zeigt, dass wir das wahrnehmen, was benannt wird. Geschlechtergerechte Kommunikation macht Frauen wie Männer sichtbar und bringt Wertschätzung für beide Geschlechter zum Ausdruck.

Die Sprache ist kein starres Gefüge, sondern lebt und entwickelt sich weiter. Neue, ungewohnte Formulierungen halten Einzug. Der Kanton Bern hält an den Regeln der deutschen Sprache gemäss Duden fest. Für die schriftliche Kommunikation orientiert er sich am Leitfaden der Bundeskanzlei.

In der bernischen Kantonsverwaltung gelten folgende Grundregeln:

Leitfaden zur schriftlichen Kommunikation des Kantons Bern: Auszug zur sprachlichen Gleichbehandlung

Der Leitfaden empfiehlt:

  • Doppelbenennungen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Mehrzahlformen und Sammelbezeichnungen (z. B. das Personal, die Geschäftsleitung)
  • Substantivierungen von Adjektiven und Partizipien (z. B. die Jugendlichen, die Kranken)
  • Partizip-Präsens-Konstruktionen (z. B. Mitarbeitende, Arbeitgebende)
    Geschlechtsabstrakte Bezeichnungen (z. B. Hilfskraft, Amtsperson)
  • Kreative Umformulierungen (z. b. unpersönliche Pronomen, Passivkonstruktionen, direkte Rede: «Wer sich beteiligt, kann…», «Die Zulage wird mit dem Lohn ausbezahlt», «Bitte beachten Sie…»

Nicht zulässig ist ein Vermerk, dass die männliche Sprachform auch Frauen miteinschliesst.

Der Kanton Bern verzichtet auf typographische Gendermarkierungen wie den Genderstern, den Genderdoppelpunkt oder den Gender-Gap. Er orientiert sich weitgehend am Leitfaden der Bundeskanzlei:

«Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren» der Bundeskanzlei BK

Non-binäre Menschen sprachlich einschliessen

Im Sprachleitfaden der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern finden Sie praktische Empfehlungen zur sprachlichen Inklusion von non-binären Menschen.

Der Leitfaden bietet viele Tipps, wie zur Verwendung von Genderzeichen, zur Anrede und zur Gestaltung von Formularen. Zusätzlich umfasst er weiterführende Informationen und Links zum Thema «Kommunikation und Geschlecht».

Geschlechterinklusive Kommunikation — Stadt Bern
 

Mehr Informationen zu geschlechtergerechter Sprache

Betriebe und Einzelpersonen finden hier weitere Information zur geschlechtergerechten und zur inklusiven Sprache:

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