Die Staatskanzlei beglaubigt nur Originaldokumente, die für das Ausland bestimmt sind. Beglaubigungen für die Schweiz werden durch eine Notarin oder einen Notar ausgestellt. Einige Dokumente können wir direkt beglaubigen. Andere benötigen eine Zwischenbeglaubigung durch ein anderes kantonales Amt.
Was beglaubigt die Staatskanzlei?
Die Staatskanzlei beglaubigt die Echtheit von Unterschriften. Wir beglaubigen keine Textinhalte oder Übersetzungen. Das Dokument muss immer im Original vorliegen und von einer Amtsstelle des Kantons Bern oder einer / einem bernischen Notar/in ausgestellt sein.
In welchen Sprachen stellt die Staatskanzlei Beglaubigungen aus?
Die Beglaubigung kann in den folgenden Sprachen ausgestellt werden:
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Englisch
- Spanisch
- Portugiesisch
Gebühren
Beglaubigungen kosten CHF 25.00 pro Dokument.
Die Staatskanzlei beglaubigt
Wir beglaubigen Originaldokumente folgender Personen und kantonalen Behörden:
- Regierungsmitglieder des Kantons Bern
- Notarinnen und Notare des Kantons Bern
- Regierungsstatthalterinnen und -statthalter des Kantons Bern
- Zivilstandsbeamtinnen und -beamten des Kantons Bern auf Dokumenten, die ab dem Jahr 2000 ausgestellt worden sind
- Amtsstellen des Kantons Bern
- Handelsregisterämter des Kantons Bern
- Handels- und Industrieverein des Kantons Bern
- Gerichtsbehörden des Kantons Bern
- Einwohnerkontrolle der Stadt Bern
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern (KESB)
- Betreibungs- und Konkursämter des Kantons Bern
- Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB)
Die Staatskanzlei beglaubigt nach vorgängiger Zwischenbeglaubigung
Die folgenden Dokumente müssen vorgängig von einer anderen kantonalen Amtsstelle oder einer Notarin bzw. einem Notar beglaubigt werden:
Wir beglaubigen nicht direkt: | Zuerst zu beglaubigen durch: |
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Arztzeugnisse | Kantonsarzt des Kantons Bern |
Ausländische Pässe | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Dokumente für Tiere | Veterinärdienst des Kantons Bern |
Fahrzeugausweise / Technische Daten zu Fahrzeugen | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern |
Dokumente von Gemeindebehörden des Kantons Bern | Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises |
Kopien von Schweizer Pässen und Identitätskarten | Ausweiszentrum oder Notar/in des Kantons Bern |
Kopien und andere Dokumente | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Dokumente der Pensionskasse | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Privatunterschriften und Unterschriften von Übersetzer/innen | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Zeugnisse Volksschule |
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung des Kantons Bern |
Zeugnisse Mittelschulen, Maturitätsausweise, Diplome kantonale Berufsschulen | Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern |
Diplome der Universität, der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule | Amt für Hochschulen des Kantons Bern |
Die Staatskanzlei beglaubigt nicht
Folgende Dokumente können Sie nicht bei uns beglaubigen lassen. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle:
Wir beglaubigen nicht: | Zuständige Stellen: |
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Dokumente anderer Kantone | Staatskanzlei des Kantons, der das Dokument ausgestellt hat |
Dokumente anderer Länder | Konsulat des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Anschliessend Beglaubigung durch die Bundeskanzlei |
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Schweizerische Bundeskanzlei. Informationen dazu finden Sie hier: Legalisationen |
Bei Fragen und Unklarheiten
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kriterien auf die von Ihnen benötigten Dokumente zutreffen, helfen wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer +41 31 633 75 11 oder per E-Mail: info.sta@be.ch .