Die Staatskanzlei beglaubigt nur Originaldokumente, die für das Ausland bestimmt sind. Beglaubigungen für die Schweiz werden durch eine Notarin oder einen Notar ausgestellt. Einige Dokumente können wir direkt beglaubigen. Andere benötigen eine Zwischenbeglaubigung durch ein anderes kantonales Amt.
Die Staatskanzlei beglaubigt die Echtheit von Unterschriften. Wir beglaubigen keine Textinhalte oder Übersetzungen. Das Dokument muss immer im Original vorliegen und von einer Amtsstelle des Kantons Bern oder einer / einem bernischen Notar/in ausgestellt sein.
Die Beglaubigung kann in den folgenden Sprachen ausgestellt werden:
Beglaubigungen kosten CHF 25.00 pro Dokument.
Wir beglaubigen Originalunterschriften folgender Personen und kantonalen Behörden:
Die folgenden Dokumente müssen vorgängig von einer anderen kantonalen Amtsstelle oder einer Notarin bzw. einem Notar beglaubigt werden:
Wir beglaubigen nicht direkt: |
Zuerst zu beglaubigen durch: |
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Arztzeugnisse | Kantonsarzt des Kantons Bern |
Ausländische Pässe | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Dokumente für Tiere | Veterinärdienst des Kantons Bern |
Fahrzeugausweise / Technische Daten zu Fahrzeugen | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern |
Dokumente von Gemeindebehörden des Kantons Bern | Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises |
Kopien von Schweizer Pässen und Identitätskarten | Ausweiszentrum oder Notar/in des Kantons Bern |
Kopien und andere Dokumente | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Dokumente der Pensionskasse | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Privatunterschriften und Übersetzer/innen | Notarin oder Notar des Kantons Bern |
Zeugnisse, Maturitätsausweise, Diplome
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Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
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Folgende Dokumente können Sie nicht bei uns beglaubigen lassen. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle:
Wir beglaubigen nicht: | Zuständige Stellen: |
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Dokumente anderer Kantone | Staatskanzlei des Kantons, der das Dokument ausgestellt hat |
Dokumente anderer Länder | Konsulat des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Anschliessend Beglaubigung durch die Bundeskanzlei |
Dokumente eidgenössischer Amtsstellen Eidgenössische Zeugnisse/Diplome Dokumente des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Dokumente von Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) Auszüge aus dem Zentralstrafregister |
Schweizerische Bundeskanzlei. Informationen dazu finden Sie hier: Legalisationen |
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kriterien auf die von Ihnen benötigten Dokumente zutreffen, helfen wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer +41 31 633 75 11 oder per E-Mail: info.sta@be.ch .