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Wie muss ich vorgehen, um eine Beglaubigung einzuholen?

Sie können Beglaubigungen schriftlich per Post oder am Schalter einholen. Wir empfehlen Ihnen, die Beglaubigung schriftlich einzuholen. Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.

Einige Dokumente können wir nicht direkt beglaubigen. Hier können Sie nachlesen, welche Dokumente die Staatskanzlei direkt beglaubigen kann und welche vorgängig von einer anderen Stelle zwischenbeglaubigt werden müssen:

Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei?

 

Schriftliche Beglaubigung. So gehen Sie vor:

Schritt
1

Stellen Sie die Originaldokumente zusammen, die beglaubigt werden müssen.

Schritt
2

Füllen Sie das Onlineformular aus. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.

Formular für schriftliche Beglaubigungen per Post

Schritt
3

Senden Sie die Originaldokumente und das Formular an folgende Postanschrift: 

Staatskanzlei des Kantons Bern
Beglaubigung von Dokumenten
Postgasse 68
Postfach
3000 Bern 8

Schritt
4

Wir beglaubigen die Dokumente und senden Sie Ihnen zurück. Die Unterlagen sind innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen. 

Schritt
5

Mit den beglaubigten Dokumenten erhalten Sie eine Rechnung. Die Beglaubigung kostet CHF 25.00 pro Dokument. 

Beglaubigung am Schalter. So gehen Sie vor:

Wenn Sie einzelne Dokumente zu beglaubigen haben, können Sie dies bei uns am Schalter erledigen: 

Staatskanzlei des Kantons Bern
Postgasse 68
3011 Bern 

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Das beglaubigte Dokument können Sie nach einer kurzen Wartezeit direkt bezahlen und wieder mitnehmen. Sie können mit Kreditkarte, TWINT oder bar bezahlen. Wenn Sie mehrere Dokumente am Schalter beglaubigen lassen möchten, verlängert sich die Wartezeit. Wir empfehlen Ihnen, uns die Dokumente ab fünf Stück auf dem Postweg zuzustellen.

Informazioni in italiano

  • Informazioni per la legalizzazione di documenti

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