Sie können Beglaubigungen schriftlich per Post oder am Schalter einholen. Wir empfehlen Ihnen, die Beglaubigung schriftlich einzuholen.
Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei?
Einige Dokumente können wir nicht direkt beglaubigen. Hier können Sie nachlesen, welche Dokumente die Staatskanzlei direkt beglaubigen kann und welche vorgängig von einer anderen Stelle zwischenbeglaubigt werden müssen:
Dokument per Post beglaubigen lassen
Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Senden Sie es zusammen mit den Originaldokumenten per Post an die Staatskanzlei.
Schritt1
Stellen Sie die Originaldokumente zusammen, die beglaubigt werden müssen.
Schritt2
Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus.
Schritt3
Unterschreiben Sie das Formular.
Schritt4
Senden Sie die Originaldokumente und das Formular an folgende Postanschrift:
Staatskanzlei des Kantons Bern
Beglaubigung von Dokumenten
Postgasse 68
Postfach
3000 Bern 8
Schritt5
Wir beglaubigen die Dokumente und senden Sie Ihnen zurück. Die Unterlagen sind innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen.
Schritt6
Bezahlen Sie die Rechnung, welche Sie zusammen mit den beglaubigten Dokumenten erhalten.
Dokument am Schalter beglaubigen lassen
Wollen Sie nur einzelne Dokumente beglaubigen lassen? Dann können Sie dies bei uns am Schalter erledigen:
Staatskanzlei des Kantons Bern
Postgasse 68
3011 Bern
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Das beglaubigte Dokument können Sie nach einer kurzen Wartezeit direkt bezahlen und wieder mitnehmen. Sie können bezahlen mit:
- Kreditkarte
- TWINT
- oder bar
Wollen Sie mehrere Dokumente am Schalter beglaubigen lassen? Dann verlängert sich die Wartezeit. Wir empfehlen Ihnen, uns die Dokumente ab fünf Stück auf dem Postweg zuzustellen.