Logo Kanton BernStaatskanzlei

Beglaubigung einholen

Sie können Beglaubigungen schriftlich per Post oder am Schalter einholen. Wir empfehlen Ihnen, die Beglaubigung schriftlich einzuholen.

Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei?

Einige Dokumente können wir nicht direkt beglaubigen. Hier können Sie nachlesen, welche Dokumente die Staatskanzlei direkt beglaubigen kann und welche vorgängig von einer anderen Stelle zwischenbeglaubigt werden müssen:

  • Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei?

Dokument per Post beglaubigen lassen

Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Senden Sie es zusammen mit den Originaldokumenten per Post an die Staatskanzlei.

Schritt
1

Stellen Sie die Originaldokumente zusammen, die beglaubigt werden müssen.

Schritt
2

Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. 

Schritt
3

Unterschreiben Sie das Formular.

Schritt
4

Senden Sie die Originaldokumente und das Formular an folgende Postanschrift: 

Staatskanzlei des Kantons Bern
Beglaubigung von Dokumenten
Postgasse 68
Postfach
3000 Bern 8

Schritt
5

Wir beglaubigen die Dokumente und senden Sie Ihnen zurück. Die Unterlagen sind innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen. 

Schritt
6

Bezahlen Sie die Rechnung, welche Sie zusammen mit den beglaubigten Dokumenten erhalten.

Dokument am Schalter beglaubigen lassen

Wollen Sie nur einzelne Dokumente beglaubigen lassen? Dann können Sie dies bei uns am Schalter erledigen: 

Staatskanzlei des Kantons Bern
Postgasse 68
3011 Bern 

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Das beglaubigte Dokument können Sie nach einer kurzen Wartezeit direkt bezahlen und wieder mitnehmen. Sie können bezahlen mit:

  • Kreditkarte
  • TWINT 
  • oder bar 

Wollen Sie mehrere Dokumente am Schalter beglaubigen lassen? Dann verlängert sich die Wartezeit. Wir empfehlen Ihnen, uns die Dokumente ab fünf Stück auf dem Postweg zuzustellen.

Informazioni in italiano

Seite teilen