Sie können Beglaubigungen schriftlich per Post oder am Schalter einholen. Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen, Beglaubigungen schriftlich, d.h. auf dem Postweg einzuholen. Wenn Sie zu uns an den Schalter kommen, müssen Sie im Gebäude eine Maske tragen. Wir bitten Sie, die Gebühren am Schalter mit Kreditkarte zu bezahlen.
Einige Dokumente können wir nicht direkt beglaubigen. Hier können Sie nachlesen, welche Dokumente die Staatskanzlei direkt beglaubigen kann und welche vorgängig von einer anderen Stelle zwischenbeglaubigt werden müssen:
Welche Dokumente beglaubigt die Staatskanzlei?
Wir empfehlen Ihnen, die Beglaubigung schriftlich einzuholen. Stellen Sie die Originaldokumente zusammen, die beglaubigt werden müssen. Legen Sie uns ein Begleitschreiben bei und vermerken Sie:
Senden Sie die Originaldokumente und Ihr Begleitschreiben an die folgende Postanschrift:
Staatskanzlei des Kantons Bern
Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte
Postgasse 68
Postfach
3000 Bern 8
Wir beglaubigen die Dokumente und senden Sie Ihnen zurück. Die Unterlagen sind innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen.
Mit den beglaubigten Dokumenten erhalten Sie eine Rechnung. Die Beglaubigung kostet CHF 25.00 pro Dokument.
Wenn Sie einzelne Dokumente zu beglaubigen haben, können Sie dies bei uns am Schalter erledigen:
Staatskanzlei des Kantons Bern
Postgasse 68
3011 Bern
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Das beglaubigte Dokument können Sie nach einer kurzen Wartezeit direkt bezahlen und wieder mitnehmen. Sie können mit Kreditkarte oder bar bezahlen. Wenn Sie mehrere Dokumente am Schalter beglaubigen lassen möchten, verlängert sich die Wartezeit. Wir empfehlen Ihnen, uns die Dokumente ab fünf Stück auf dem Postweg zuzustellen.