Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten. Hier erfahren Sie, wie das Gleichstellungsgesetz sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz definiert.
Was gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt nach dem Gleichstellungsgesetz jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund von Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden.
Beispiele:
- Taxierende Blicke
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische Sprüche
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen oder Verschicken von pornografischem Material
- Unerwünschte Körperkontakte
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person. Entscheidend ist, wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt und ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Die Belästigung kann sich während der Arbeit ereignen oder bei Betriebsanlässen. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgehen, von Angehörigen von Partnerbetrieben oder von der Kundschaft des Unternehmens.
(Gleichstellungsgesetz, GlG)