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Was kann mit einer Initiative verlangt werden?

Mit dem Volksrecht der Initiative haben Stimmbürgerinnen und –bürger die Möglichkeit, eine Abstimmung über einen bestimmten Gegenstand zu verlangen. Welche Begehren mit einer Initiative gestellt werden können, erfahren Sie hier.

Gegenstände, zu denen eine Initiative lanciert werden kann

Mit einer Initiative kann das Begehren gestellt werden auf:

  • Total- oder Teilrevision der Verfassung, 
  • Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes, 
  • Kündigung oder Aufnahme von Verhandlungen, um einen interkantonalen oder internationalen Vertrag abzuschliessen oder zu ändern, soweit er der Volksabstimmung untersteht, sowie auf 
  • Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses, welcher der Volksabstimmung untersteht.

Form der Initiative

Eine Initiative kann die Form der einfachen Anregung haben. Wenn sie nicht die Totalrevision der Verfassung oder die Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses verlangt, kann sie auch die Form des ausgearbeiteten Entwurfs aufweisen.

Die Formen der einfachen Anregung und des ausgearbeiteten Entwurfs dürfen nicht miteinander verbunden werden.

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