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Welche Geschäfte unterliegen dem fakultativen Referendum?

Mit dem Volksrecht des fakultativen Referendums können Stimmbürgerinnen und -bürger eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rates verlangen. Zu welchen Geschäften das fakultative Referendum ergriffen werden kann, erfahren Sie hier.

Referendumsfähige Geschäfte

Folgende Geschäfte des Grossen Rates unterliegen dem fakultativen Referendum: 

  • Gesetze,
  • interkantonale und internationale Verträge, die einen Gegenstand zum Inhalt haben, welcher im Kanton der fakultativen Volksabstimmung untersteht, 
  • Ausgabenbeschlüsse des Grossen Rates, sofern sie einmalige Ausgaben über zwei Millionen Franken oder wiederkehrende Ausgaben über 400'000 Franken betreffen, 
  • Konzessionsbeschlüsse des Grossen Rates, 
  • Grundsatzbeschlüsse des Grossen Rates, 
  • weitere Sachbeschlüsse des Grossen Rates, wenn das Gesetz es vorschreibt sowie wenn der Grosse Rat oder 70 seiner Mitglieder es verlangen. 

Nicht referendumsfähige Geschäfte

Nicht referendumsfähig sind:

  • Wahlen,
  • Justizgeschäfte,
  • der Geschäftsbericht,
  • der Voranschlag.

Geschäfte mit laufender Referendumsfrist

Die Geschäfte mit laufender Referendumsfrist finden Sie auf dem Internetauftritt des Grossen Rates:

Geschäfte mit (möglichem) Referendum

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