Was bedeutet die kantonale Zweisprachigkeit für Bevölkerung und Verwaltung?
Deutsch und Französisch sind die Landes- und Amtssprachen des Kantons Bern.
Die Landessprache ist die Sprache, die vom überwiegenden Teil der Bevölkerung eines Landes gesprochen wird.
Die Amtssprache ist die Sprache, die dem Verkehr zwischen Verwaltung und Bevölkerung sowie der behördeninternen Kommunikation dient.
Französisch ist Amtssprache in der Verwaltungsregion Berner Jura.
Deutsch ist Amtssprache in der Verwaltungsregion Seeland, im Verwaltungskreis Seeland sowie in den übrigen Verwaltungsregionen.
Im Verwaltungskreis Biel/Bienne sind Deutsch und Französisch Amtssprachen.
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich in ihrer Landessprache an die Verwaltung wenden. Dies entspricht den Grundsätzen der Sprachengleichheit sowie der Territorialität der Sprachen.
Die Gesetzgebung existiert in beiden Amtssprachen und ist in beiden Sprachfassungen verbindlich und gültig.
Alle amtlichen Texte liegen in beiden Amtssprachen vor. Um dies zu ermöglichen, gibt es in der Kantonsverwaltung Übersetzungsdienste und einen Zentralen Terminologiedienst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Die Beratungen im Grossen Rat (Plenar- und Kommissionssitzungen) werden von Dolmetscherinnen und Dolmetschern simultan aus dem Schweizerdeutschen ins Französische und umgekehrt übersetzt.
Die Terminologiedatenbank LINGUA-PC enthält die deutschen und französischen Fachwörter, die in der bernischen Verwaltung verwendet werden.
Die Expertenkommission Zweisprachigkeit hat einen Bericht über den Stand der Zweisprachigkeit im Kanton Bern erarbeitet. Darin macht sie konkrete Vorschläge für Massnahmen zur Förderung und Stärkung der Zweisprachigkeit.