Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Bern. Sie erbringt vielfältige Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Verwaltung.
Auftrag
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS) setzt sich seit 1990 für die Gleichstellung von Frau und Mann und gegen direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Kanton Bern ein. Sie erbringt vielfältige Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Verwaltung des Kantons Bern.
Die Fachstelle unterstützt den Regierungsrat bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Sie arbeitet mit den Ämtern der Kantonsverwaltung und verschiedenen Organisationen im Kanton Bern und auf interkantonaler Ebene zusammen.
Zielgruppen
Die Dienstleistungen der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern richten sich an Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern, Unternehmen, Organisationen, Bildungsinstitutionen und die öffentliche Verwaltung.
Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Bern bei Gleichstellungsfragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, sind die Personaldienste der Direktionen und das kantonale Personalamt.
Aktivitäten
Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- berät Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen, Verwaltungen und Behörden zu Fragen der Gleichstellung
- vermittelt Kontakte zu Beratungsstellen
- entwickelt Massnahmen, Projekte und Instrumente zur Förderung der Gleichstellung
- unterstützt und berät die Kantonsverwaltung bei der Umsetzung von Gleichstellungszielen
- prüft Erlasse und Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichstellungsauftrag in der Bundes- und Kantonsverfassung
- sensibilisiert und informiert die Öffentlichkeit zu Themen der Gleichstellung
- führt das Sekretariat der Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kantons Bern
- führt das Sekretariat des Gleichstellungsnetzwerks «Réseau égalité Berne francophone»
Themen zur Gleichstellung
Dienstleistungen zur Gleichstellung
Réseau égalité Berne francophone
Fachkommission für Gleichstellungsfragen
Leitung
Barbara Ruf
Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Sabrina Ghielmini
Stv. Leiterin der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Organigramm
Rechtliche Grundlagen
Der Auftrag der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männer basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW, CEDAW (SR 0.108), 18. Dezember 1979
- Übereinkommen des Europarats 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35)
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV (SR 101), 18. April 1999, Artikel 8; Absätze 1, 2 und 3
- Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann, Gleichstellungsgesetz, GlG (SR 151.1), 24. März 1995, (Stand 1. Juli 2020)
- Verfassung des Kantons Bern: KV, BSG 101.1, Art. 10, 6. Juni 1993
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, EG GlG (BSG 152.072), 16. November 1998
- Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung, Organisationsgesetz, OrG (BSG 152.01), Artikel 34 Absatz 1, 20. Juni 1995 (Stand 1. Januar 2020)
- Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei, Organisationsverordnung STA, OrV STA (BSG 152.211), Artikel 15 und 16, 18., Oktober 1995 (Stand 1. Januar 2020)