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Zweisprachigkeit

Was bedeutet die kantonale Zweisprachigkeit für Bevölkerung und Verwaltung?

Deutsch und Französisch sind die Landes- und Amtssprachen des Kantons Bern. Die Landessprache ist die Sprache, die vom überwiegenden Teil der Bevölkerung eines Landes gesprochen wird. Die Amtssprache ist die Sprache, die dem Verkehr zwischen Verwaltung und Bevölkerung sowie der behördeninternen Kommunikation dient.

Französisch ist Amtssprache in der Verwaltungsregion Berner Jura. Deutsch ist Amtssprache in der Verwaltungsregion Seeland, im Verwaltungskreis Seeland sowie in den übrigen Verwaltungsregionen. Im Verwaltungskreis Biel/Bienne sind Deutsch und Französisch Amtssprachen.

Förderung der kantonalen Zweisprachigkeit

Der Kanton Bern nimmt eine Brückenfunktion zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz ein. Mit Blick auf die damit verbundene besondere Rolle hat sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, Massnahmen zur Zweisprachigkeit zu fördern, und hat in den Regierungsrichtlinien 2023–2026 Folgendes verankert: «Der Kanton Bern pflegt seine Vielfalt und nutzt das Potenzial der Zweisprachigkeit.» (4. strategisches Ziel).

Am 26. Juni 2019 stimmte der Regierungsrat dem RRB 696/2019 betreffend Umsetzung des Berichts der Expertenkommission Zweisprachigkeit vom 30. August 2018 zu, der 26 Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit enthält. Alle kantonalen Direktionen bemühen sich um die Umsetzung von Massnahmen und Projekten zur Stärkung der Zweisprachigkeit.

Groupe de travail pour la promotion du bilinguisme cantonal (be.ch)

Stärkung der kantonalen Zweisprachigkeit und Umsetzung des Berichts der Expertenkommission Zweisprachigkeit - Bilanz der Legislatur 2019–2022

Zweisprachiger Kulturpreis

Der Kanton Bern verleiht den «Prix du bilinguisme dans la culture». Er zeichnet damit professionelle Kulturschaffende oder Kulturinstitutionen aus, die zum Austausch zwischen der deutschen und der französischen Sprachkultur beitragen. Der Preis wird anlässlich der Verleihung des kantonalen Kulturpreises überreicht.

Prix du bilinguisme dans la culture 2023 (be.ch)

Korrespondenzsprache bei Kontakt mit den Behörden

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich in einer der beiden Landessprachen an die für den ganzen Kanton zuständigen Behörden wenden. Die Kontakte mit den Behörden der Verwaltungskreise und der Gemeinden finden gemäss dem Grundsatz der Territorialität der Sprachen in der jeweiligen Amtssprache statt.

Gesetzgebung in beiden Amtssprachen

Die kantonale Gesetzgebung wird in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) veröffentlicht und ist in beiden Sprachfassungen verbindlich und gültig.

Amtliche Sammlung (BAG) - Kanton Bern

Systematische Sammlung (BSG) - Kanton Bern

Übersetzung von amtlichen Texten

Alle amtlichen Texte, die den ganzen Kanton betreffen, liegen in beiden Amtssprachen (Deutsch und Französisch) vor. Um dies zu ermöglichen, gibt es in der Kantonsverwaltung Übersetzungsdienste und einen Zentralen Terminologiedienst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Richtlinien vom 17. Juni 2009 über die sprachlichen Dienstleistungen in der Zentralverwaltung des Kantons Bern

Empfehlungen der Staatskanzlei vom 22. November 2016 zur Förderung der Zweisprachigkeit in der Zentralverwaltung des Kantons Bern

Simultanübersetzung von Beratungen im Grossen Rat

Die Beratungen im Grossen Rat des Kantons Bern (Plenar- und Kommissionssitzungen) werden von Dolmetscherinnen und Dolmetschern simultan aus dem Schweizerdeutschen ins Französische und umgekehrt übersetzt.

Grosser Rat des Kantons Bern

Online-Tagblatt (be.ch)

Bernische Rechts- und Verwaltungssprache

Die Terminologiedatenbank LINGUA-PC enthält die deutschen und französischen Fachwörter, die in der bernischen Verwaltung verwendet werden.

LINGUA-PC - Terminologiedatenbank

Bericht der Expertenkommission

2018 hat die Expertenkommission Zweisprachigkeit einen Bericht über den Stand der Zweisprachigkeit im Kanton Bern erarbeitet. Darin macht sie konkrete Vorschläge für Massnahmen zur Förderung und Stärkung der Zweisprachigkeit.

Zweisprachigkeit im Kanton Bern: Expertenkommission für Paradigmenwechsel (Medienmitteilung vom 12.11.2018)

Bericht der Expertenkommission über die Zweisprachigkeit vom 30. August 2018

Regierungsratsbeschluss vom 26. Juni 2019 über die Umsetzung des Berichts der Expertenkommission Zweisprachigkeit vom 30. August 2018

Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit

Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen Finanzhilfen. Der Kanton Bern verteilt jedes Jahr die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Subventionen in der Höhe von insgesamt 250 000 Franken. Mit diesem Betrag werden Projekte unterstützt, die zur Vitalität der kantonalen Zweisprachigkeit in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung beitragen. Darüber hinaus unterstützt der Kanton Bern jedes Jahr zweisprachige Projekte mit 300 000 Franken pro Jahr.

Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) (admin.ch)

Sind Sie für ein Projekt zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern zuständig? Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Antrag auf einen Bundeszuschuss stellen.

Antragsformular

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