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Geschlechtsspezifische Gewalt

Für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist die Istanbul-Konvention massgebend. Im Kanton Bern koordiniert die Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt die Umsetzung der IK-Massnahmen. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt sich für die Prävention ein.

Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarats in der Schweiz

Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, befasst sich mit verschiedenen Gewaltformen: häuslicher Gewalt (gegen Männer und Frauen), sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Zwangsheirat und Zwangsehe, weiblicher Genitalbeschneidung (FGM) und Geschlechtsanpassung bei intergeschlechtlichen Menschen (IGM).

Das Übereinkommen sieht Massnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt vor. Diese Massnahmen umfassen Prävention, Unterstützung und Schutz von Betroffenen sowie Strafverfolgung.

Für die Schweiz ist die Istanbul-Konvention 2018 in Kraft getreten.

Hier erfahren Sie mehr über die Istanbul-Konvention:

Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Bern

2019 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Motion 182-2018 «Istanbul-Konvention – Kantonale Analyse und Umsetzung» überwiesen. Gestützt auf diese Motion hat der Regierungsrat im Mai 2021 einen Bericht verabschiedet. Dieser umfasst eine Ist-Analyse der Schwerpunktthemen der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) und legt vorrangige Massnahmen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention fest.

Die Massnahmen betreffen folgende Schwerpunktthemen:

  • Finanzielle Mittel (Art. 8 IK)
  • Bildungsarbeit (Art. 14 IK)
  • Arbeit mit gewaltausübenden Menschen (Art. 16 IK)
  • Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe (Art. 19 IK)
  • Genügend Schutzunterkünfte (Art. 23 IK)
  • Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt und Dokumentation von Verletzungen und Spuren der Gewalt (Art. 25 IK)
  • Unterstützung der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder (Art. 26, 31 und 56 IK)

Hier erfahren Sie mehr zur Motion und zum Bericht des Regierungsrats:

Intervention gegen Häusliche Gewalt

Im Kanton Bern koordiniert die Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (BIG) die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie bietet Informationen und Fachwissen zu häuslicher Gewalt an und fördert die Zusammenarbeit zwischen allen involvierten Behörden und Institutionen. Zudem vertritt die BIG den Kanton Bern in der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG).

Wollen Sie wissen, welche Straftaten unter «Häusliche Gewalt» fallen? Haben Sie häusliche Gewalt erlitten und suchen Hilfe, Rat und Unterstützung? Möchten Sie etwas über die rechtliche Situation bezüglich häuslicher Gewalt in der Schweiz erfahren? Oder suchen Sie Zahlen und Fakten über häusliche Gewalt in der Schweiz?

Auf der Webseite des BIG finden Sie die gesuchten Informationen:

Häusliche Gewalt (be.ch)

Eine zweisprachige interaktive Wanderausstellung der Kantone Bern und Freiburg sensibilisiert Jugendliche und junge Erwachsen für häusliche Gewalt und informiert über Hilfsangebote:

Wanderausstellung: Stärker als Gewalt / Plus fort que la violence

Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, umfassende Massnahmen zur Gewaltprävention und für die tatsächliche Gleichstellung zu ergreifen. Die Konvention basiert auf dem Grundverständnis, dass Gleichstellung geschlechtsspezifischer Gewalt vorbeugt.

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS) beteiligt sich an der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Bern bei der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere in der Bildung (Art. 14 IK) und im Erwerbsleben.

Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt in der Bildung

Der bernischem Massnahmenplan zur Istanbul-Konvention legt den Schwerpunkt der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt an der Volksschule. Der Lehrplan 21 und der Plan d’études romand bieten viele Möglichkeiten, folgende Themen zu behandeln: Gleichstellung, gleichberechtigte Rollenbilder, Sexualität, häusliche und sexuelle Gewalt, gewaltfreie Konfliktlösung in Beziehungen und gegenseitigen Respekt.

Der Massnahmenplan des Kantons Bern unterstützt die Schulen bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt.

Folgende Massnahmen stehen im Vordergrund:

  • Gute und fachliche geprüfte Angebote im Bereich der Gewaltprävention werden den Lehrpersonen und Schulleitungen für die Planung des Unterrichts zur Verfügung gestellt.
  • «Gewaltprävention» (sexualisierte und häusliche Gewalt) wird im Controllingzyklus 2022-2025 der Volksschulen aufgenommen. Die Gewaltprävention wird im Reporting explizit erwähnt.

Die Präventionsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen finden Sie hier:

Geschlechtsspezifische Gewalt: Prävention in der Schule

  • Gleichstellung im Unterricht

  • Gleichstellung bei der Berufswahl

  • Prävention von sexueller Belästigung an Berufsfachschulen

Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im Erwerbsleben

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist auf die Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz spezialisiert. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann als Geschlechterdiskriminierung.

Mehr zu den Angeboten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende finden Sie hier:

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