Die Gemeinden müssen Wahl- und Abstimmungsunterlagen sicher aufbewahren, bis die Ergebnisse rechtskräftig sind. Die Staatskanzlei informiert die Gemeindeverwaltungen, sobald die Stimmzettel und Stimmrechtsausweise vernichtet werden können.
Aufbewahrung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Die Wahl- und Stimmzettel sowie die Stimmrechtsausweise werden verpackt, versiegelt und bei der Gemeindeverwaltung bis zur Rechtskraft der Ergebnisse an einem sicheren Ort aufbewahrt.
Die leeren, die für ungültig erklärten und die nicht abgestempelten Zettel werden separat gebündelt und mit den gültigen Zetteln verpackt.
Weiter müssen die Gemeinden die als ungültig erklärten Stimmabgaben aufbewahren, ebenso wie verspätet eingegangene Antwortcouverts und Ergebnisprotokolle
Vernichtung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Die Staatskanzlei informiert die Gemeinden, sobald die Wahl- und Stimmzettel sowie die Stimmrechtsausweise vernichtet werden können:
Übersicht zum Aufbewahren und Vernichten von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Wenn Sie Wahl- und Abstimmungsunterlagen vernichten, müssen Sie dies protokollieren.
Weitere Informationen zur amtlichen Feststellung und zu Beschwerden